In der letzten Legislaturperiode haben SPD- und Unionsfraktion mit der „Assistierten Ausbildung“ ein wichtiges Förderinstrument geschaffen, um Jugendliche, die aus unterschiedlichen Gründen Schwierigkeiten haben, besser in Ausbildung zu bringen.

Betreuer organisieren Nachhilfeunterricht, vermitteln bei Problemen im Betrieb, helfen auch bei privaten Sorgen und unterstützen damit Auszubildende und Betriebe. Das erfolgreiche Instrument ist derzeit befristet bis September 2018.

Im Rahmen eines Gesetzespakets zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht hat die Koalition das Instrument in dieser Woche nun für zwei weitere Ausbildungsjahrgänge verlängert (Drs 19/2072). Das Ziel: das Instrument der Grundlage dieser Erfahrungen in eine dauerhafte Förderung überführen.

Barrierefreier Zugang zu Webseiten

Darüber hinaus erfolgt mit dem Gesetzespaket auch die Umsetzung einer EU-Richtlinie für einen barrierefreien Zugang zu Webseiten und Apps öffentlicher Stellen. Zweck der Richtlinie ist, dass digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen besser zugänglich sind.

Einen echten und, im Vergleich zur bisherigen Rechtslage, entscheidenden Fortschritt bilden dabei die vorgesehenen Maßnahmen zur Durchsetzung von Barrierefreiheit. Im Gesetz ist dafür eine Erklärung zur Barrierefreiheit mit verlinktem Feedback-Mechanismus auf den Websites vorgesehen, über den jegliche Mängel der Barrierefreiheit einer Website mitgeteilt und nicht barrierefrei zugängliche Informationen in einer zugänglichen Form angefordert werden können.

Regeln im Arbeitsförderungsrecht verlängert

Im Rahmen dieses Gesetzespakets werden außerdem weitere befristete Regelungen im Arbeitsförderungsrecht verlängert. Dazu zählt u.a. die Sonderregelung, die es kurz befristet Beschäftigten ermöglicht, innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren bereits nach sechs statt zwölf Monaten ALG I zu erhalten. Diese Regelung betrifft vor allem Kreativ- und Kulturschaffende.

Weiter verlängert werden auch die Sonderregelungen für Ausländerinnen und Ausländer, die eine gute Bleibeperspektive haben und deshalb Leistungen der Arbeits- und Ausbildungsförderung erhalten sowie die Sonderregeln zum Saison-Kurzarbeitergeld im Gerüstbau-Handwerk. Letztere gibt dem Gerüstbau-Handwerk die Möglichkeit, die geltenden Tarifverträge so anzupassen, dass Arbeitslosigkeit im Winter vermieden werden kann.