Eine Studie der Universität Oldenburg kam zu dem Ergebnis, dass bundesweit die Qualifikationen von rund 500.000 zugewanderten Akademikern/innen nicht anerkannt werden. Die Regelungen zur Anerkennung im Ausland erworbener beruflicher und akademischer Abschlüsse sind unzureichend. Auf Grund der vielen voneinander abweichenden Regelungen des Bundes, der Länder und der Europäischen Union sind die Zuständigkeiten zersplittert. Dies und die uneinheitliche Verwaltungspraxis der Länder führen zu unübersichtlichen Anerkennungsverfahren.
Die SPD-Bundestagsfraktion will die Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen verbessern sowie notwendige nachträgliche Qualifikationen ermöglichen. Dies ist eine wichtige und überfällige Voraussetzung für eine bessere Integration in unsere Gesellschaft und für die Sicherstellung des Bedarfs an qualifizierten Fachkräften. Dazu fordern wir eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung. Am 03. Dezember 2009 debattiert der Bundestag unseren Antrag „Durch Vorrang für Anerkennung Integration stärken – Annerkennungsgesetz für ausländische Abschlüsse vorlegen“ .
Wir fordern die Bundesregierung auf, den Entwurf für ein Anerkennungsgesetz vorzulegen, das einen Rechtsanspruch auf ein bundeseinheitliches Anerkennungsverfahren für alle ausländischen Aus- und Fortbildungsberufe sowie akademischen Abschlüsse schafft. Wenn ausländische Zertifikate vorliegen sollen die Antragsteller durch Anerkennung oder Teilanerkennung möglichst eine Tätigkeit im erlernten Beruf ausüben können. Wird der im Ausland erlangte Abschluss nur teilweise anerkannt, soll zur Erlangung der vollen Anerkennung zwischen einer Kompetenzprüfung und einer zusätzlichen Qualifizierung gewählt werden können. Die Qualifizierungsmaßnahmen sollen nicht mehr als zwei Jahre dauern. Über die Anerkennung eines Abschlusses soll innerhalb von sechs Monaten entschieden werden. Auch, wenn keine Zertifikate vorliegen soll nach Feststellung der Fähigkeiten und Kenntnisse die Möglichkeit zum Erwerb eines Berufsabschlusses gegeben sein. Zur Finanzierung der nachträglichen Qualifizierungsmaßnahmen und der Lebenshaltungskosten der Maßnahmenteilnehmer sowie ihrer Familien sollen Mittel der Bundesagentur für Arbeit und der Grundsicherungsträger eingesetzt werden. Wenn notwendig sollen neue Förderinstrumtente wie ein „Einstiegs-BAföG“ geprüft werden.
Unser damaliger Arbeitsminister Olaf Scholz hatte bereits in der vergangenen Wahlperiode einen Gesetzentwurf vorgelegt, über den die Union jedoch nicht verhandelt hat.