Am Donnerstag hat der Bundestag in 2./3. Lesung ein Gesetz beschlossen, das diese Richtlinie in nationales Recht umsetzt (Drs. 18/5326).
Es wird beispielsweise die elektronische Übermittlung von Anträgen und Unterlagen eingeführt, wodurch ein einfacherer Zugang zur Anerkennung und raschere Verfahren ermöglicht werden. Darüber hinaus wird die zeitnahe und flexible Aus- und Bewertung von Statistiken durch das Bundesinstitut für Berufsbildung möglich, wodurch die Bundesregierung das Anerkennungsgesetz besser kontinuierlich evaluieren und gegebenenfalls anpassen kann. Grundsätzlich werden durch die Reform die Hürden für den Wechsel in einen anderen EU-Mitgliedstaat sinken und sich die Mobilität erhöhen.