Auf der Grundlage dieses Ratsbeschlusses werden nun weitere Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission, dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament stattfinden - so genanntes Trilog-Verfahren. Ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens auf EU-Ebene soll möglichst noch bis Ende dieses Jahres erreicht werden.
Wichtiger Schritt zum Anbauverbot für genveränderte Pflanzen
Der Beschluss des EU-Umweltministerrats vom 12. Juni ist nach Auffassung der stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Ute Vogt ein wichtiger Zwischenschritt, um grüne Gentechnik in Deutschland verbieten zu können. Wie im Koalitionsantrag vom Mai gefordert, würden damit die Sorgen und Vorbehalte der Menschen in Deutschland ernst genommen. Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) hat dem EU-Beschluss für die Bundesregierung zugestimmt. Als Umweltministerin hat sie zwar innerhalb des Kabinetts nicht die Federführung, sie ist es aber, die in Brüssel für die Bundesregierung spricht.
Noch im Januar hat das Kanzleramt ein generelles europaweites Anbauverbot verhindert. Nun stimmt die Bundesregierung für ein nationales Verbot der grünen Gentechnik in Deutschland. „Es hat vier Monate gedauert. Unsere Entschlossenheit hat sich gelohnt. Ausdrücklich auch der beharrliche Einsatz von BarbaraHendricks“, betont Ute Vogt. Das zeige, wie viel die Sozialdemokraten innerhalb dieser Bundesregierung bewirken könnten. Bislang hatte die Bundesregierung den Vorschlag zum Opt-out abgelehnt.
Die Inhalte des Beschlusses des EU-Umweltministerrats
- In einer ersten Phase kann jeder Mitgliedstaat vor der Entscheidung über die Zulassung einer genveränderten Pfleanze, also noch während des Zulassungsverfahrens, über die EU-Kommission das antragstellende Unternehmen auffordern, seinen Antrag nicht auf sein Staatsgebiet zu erstrecken. Das antragstellende Unternehmen hat dann die Gelegenheit, diesem Wunsch freiwillig zu entsprechen und das Gebiet aus dem Antrag auszunehmen. Eine Verhandlung zwischen dem Unternehmen und dem Antragsteller findet nicht statt.
- Falls der Antragsteller seinen Antrag nicht geographisch einschränkt, kann der Mitgliedstaat in einer zweiten Phase unmittelbar und bis zu zwei Jahre nach der EU-Zulassung einer genveränderten Pflanze verfügen, dass er ihren Anbau aus bestimmten Gründen untersagt oder beschränkt. Diese Gründe dürfen nicht die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bereits abgeprüften Gesundheits- und Umweltauswirkungen betreffen.
- Für ein solches Anbauverbot können Gründe in Verbindung mit Zielen der Umweltpolitik, Stadt- und Regionalplanung, Landnutzung, sozioökonomischen Auswirkungen, Vermeidung des Vorhandenseins von genveränderten Organismen (GVO) in anderen Produkten, agrarpolitische Gründe und in Kombination mit anderen Gründen die "öffentliche Ordnung (public policy)" herangezogen werden. Dieser umfangreiche Katalog von Ablehnungsgründen ist nun im Rechtstext ausdrücklich genannt. Die Liste ist jedoch nicht abschlossen.
- Wichtig ist, dass die Mitgliedstaaten auch noch nach Abschluss eines EU-Zulassungsverfahrens nationale Anbauverbote für ein bereits zugelassenes GVO-Produkt verhängen können. Das Opt-out-Verfahren kann jederzeit, frühestens jedoch nach Ablauf einer Frist von zwei Jahren nach Abschluss des EU-Zulassungsverfahrens, durchlaufen werden, sofern der Mitgliedstaat der Auffassung ist, dass neue objektive Gegebenheiten einem Anbau im eigenen Land entgegenstehen.
- Für die bereits zugelassene gentechnisch veränderte Maislinie MON810 bzw. die bereits beantragte Maislinie 1507, kann nachträglich das normale Opt-out-Verfahren angewandt werden. Die Bundesregierung kann mit der neuen Regelung also ein Anbauverbot verhängen, was bislang nicht möglich war.
Chance auf Verbesserung des Beschlusses besteht
Die SPD-Fraktion will, dass die Mitgliedstaaten in Zukunft selbst über den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen auf ihrem Territorium entscheiden können. Dafür stellt der gestrige Beschluss die Weichen.
In Deutschland wachsen zwar noch keine gentechnisch veränderten Pflanzen auf den Feldern. Das temporäre Anbauverbot in Deutschland für die Maislinie MON 810 fußt aber nur auf einer Ausnahmeregelung des europäischen Rechts, die jedoch nicht für den dauerhaften Ausschluss gedacht ist. Gleiches gilt für die bereits beantragte Maislinie 1507, die voraussichtlich in Kürze von der EU-Kommission zugelassen werden wird. Die Opt-out-Lösung bietet daher zurzeit die einzige Chance, den Anbau von Mais 1507 dauerhaft auszuschließen. Ein Scheitern des Vorschlags hätte dazu geführt, dass wir auf unbestimmte Zeit weiterhin kein klares Verfahren für ein nationales Anbauverbot erhalten hätten.
„Wir setzen nun auf die bevorstehenden Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Rat und EU-Parlament und hoffen, dass dieser noch in diesem Jahr zu einem Ergebnis kommt und zudem auch zu der ein oder anderen Verbesserung“, sagt Ute Vogt.
Deutschland wird das Anbauverbot schnell umsetzen
Nach ihrer endgültigen Verabschiedung in Brüssel muss die Opt-out-Regelung noch in Deutschland umgesetzt werden. Wir begrüßen, dass die Bundesregierung eine unverzügliche Umsetzung der Opt-out-Richtlinie in Abstimmung mit den Ländern beabsichtigt. Hierbei wird sich die SPD-Fraktion mit Umweltministerin Barbara Hendricks innerhalb der Koalition für eine schnelle und effektive Regelung einsetzen.