Bislang ist es so, dass sich Ärztinnen und Ärzte strafbar machen, wenn sie auf ihren Internetseiten über die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen objektiv informieren. Die Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel und weitere laufende Strafverfahren gegen Ärztinnen und Ärzte wegen § 219a StGB zeigen sehr deutlich, dass gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, damit Ärztinnen und Ärzte straffrei über die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen objektiv informieren können.

Für die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten waren in den Verhandlungen über eine Gesetzesänderung drei Ziele maßgeblich: die Informationsrechte von Frauen stärken, Rechtssicherheit schaffen und eine Entkriminalisierung der Ärztinnen und Ärzte erreichen. Frauen, die ungewollt schwanger werden und über einen Schwangerschaftsabbruch nachdenken, sind meist in einer persönlichen Notsituation. Unkompliziert und schnell Hilfe und Unterstützung zu erhalten, ist in diesem Moment sehr wichtig.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch sieht daher unter anderem Folgendes vor:

  • In Zukunft dürfen Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und sonstige relevante Einrichtungen selbst darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den gesetzlichen Voraussetzungen durchführen. Zum Beispiel auf der eigenen Internetseite. Das wird in § 219a StGB klargestellt. Diese Information ist künftig ausdrücklich nicht strafbar.
  • Frauen werden leichter erfahren können, welche Ärztinnen und Ärzte Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Die Bundesärztekammer wird eine Liste mit Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern und Einrichtungen führen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und die von ihnen dabei angewandten Methoden. Die Liste soll monatlich aktualisiert und verschiedenen Stellen zur Verfügung gestellt werden. Auch Ärztinnen und Ärzte können auf diese Informationen verweisen.
  • Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung veröffentlicht die jeweils aktuelle Liste der Bundesärztekammer und weitere Informationen zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen.
  • Der bundesweite zentrale Notruf „Schwangere in Not“ erteilt ebenfalls rund um die Uhr und in 18 Sprachen Auskunft.
  • Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben zudem erreicht, dass die Altersgrenze für Versicherte, die Anspruch auf Versorgung mit verschreibungspflichtigen, empfängnisverhütenden Mitteln haben, vom vollendeten 20. auf das vollendete 22. Lebensjahr heraufgesetzt wird.

Mit diesem Gesetzentwurf sorgt die Koalition für Rechtssicherheit. Es wird sichergestellt, dass Ärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen die Möglichkeit haben, selbst öffentlich darüber zu informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Frauen in einer persönlichen Notsituation können künftig an die Informationen gelangen, die sie benötigen.

Auch wenn die SPD-Bundestagsfraktion eine Streichung weiterhin für die beste Lösung hält oder den Ärztinnen und Ärzten zumindest ermöglichen will, Auskunft über die von ihnen angewendete Methode des Schwangerschaftsabbruchs zu geben, sind die Änderungen durch den Gesetzentwurf zumindest ein Schritt in die richtige Richtung. Ziel bleibt es weiterhin, Straffreiheit und Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte zu schaffen und das Informationsrecht für schwangere Frauen zu gewährleisten.

Das Wichtigste zusammengefasst:

In Zukunft dürfen Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und sonstige relevante Einrichtungen selbst darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den gesetzlichen Voraussetzungen durchführen. Zum Beispiel auf der eigenen Internetseite. Das wird in § 219a Strafgesetzbuch klargestellt. Diese Information ist künftig ausdrücklich nicht strafbar, was bisher der Fall war. Ärztinnen und Ärzte bekommen Rechtssicherheit, betroffene Frauen die Information, die sie benötigen.