Die SPD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Strafgesetzbuch-Paragrafen 219a (Drs. 19/1046) vorgelegt. Der Paragraf stellt Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch unter Strafe. Davor hatten bereits Die Linke und die Grünen entsprechende Entwürfe vorgelegt, über die der Bundestag in 1. Lesung am 22. Februar 2018 debattiert hatte. Linke und Grüne wollen den Paragrafen streichen, die FDP strebt eine Abschwächung an. Die Uni-on will die bisherige Regelung hingegen beibehalten. Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Eva Högl hatte in der Debatte betont, die Haltung ihrer Partei sei „ganz klar: Paragraf 219a muss gestrichen werden“.

Um eine gemeinsame Positionierung auszuloten, habe man zuvor Gespräche mit der Unions-spitze geführt, teilte Högl nach der Debatte mit. „Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die unterschiedlichen Auffassungen in der Sache bestehen bleiben. Dennoch solle die inhaltliche Arbeit zügig weitergehen. „Daher haben wir mit der Union besprochen, dass wir unseren Gesetzentwurf jetzt einbringen werden“, sagte Högl weiter. Beschlossen hatte ihn die SPD-Fraktion bereits im Dezember. Högl: „Uns ist wichtig, dass wir am Ende eine Lösung haben, die es Ärztinnen und Ärzten ermöglicht, objektiv über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren.“ Jetzt könne das Parlament auf der „Basis von vier Fraktions-Entwürfen – unabhängig von der zukünftigen Regierungskonstellation – in der nächsten Sitzungswoche in das weitere Verfahren gehen“, so Högl.

Sachlich informieren dürfen

In der Begründung des SPD-Entwurfs heißt es, der Schwangerschaftsabbruch sei eine medizinische Leistung für Frauen in einer Notlage. Darüber müssten Ärzte sachlich informieren dürfen, ohne sich der Gefahr der Strafverfolgung auszusetzen. Ungewollt schwangere Frau-en könnten sich ansonsten nur eingeschränkt darüber informieren, welche Ärzte diese Leistung vornehmen. Das Recht auf freie Arztwahl werde unzumutbar eingeschränkt.

Im November 2017 hatte das Amtsgericht Gießen eine Ärztin verurteilt, weil diese auf ihrer Internetseite über einen Link "Schwangerschaftsabbruch" eine PDF-Datei zum Download angeboten hatte, welche allgemeine Informationen zum Schwangerschaftsabbruch und zu dessen Durchführung in ihrer Praxis enthielt. Seit 2010 habe es zwar nur eine weitere Verurteilung gemäß Paragraf 219a gegeben, heißt es weiter in der Begründung, problematisch sei jedoch der stetige Anstieg der Strafanzeigen. Engagierte Abtreibungsgegner erstatteten gezielt Strafanzeige gegen Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und das auf ihrer Internetseite angeben. Solche Fälle verursachten Rechtsunsicherheit mit der Folge, dass eine Vielzahl von Ärzten von derartigen Hinweisen absieht.