Am 4. November 1950 unterzeichneten die zehn Gründerstaaten des Europarates sowie die Bundesrepublik Deutschland und die Türkei die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Europäische Menschenrechtskonvention). Erstmals waren damit Grund- und Freiheitsrechte als einklagbare individuelle Rechte im Völkerrecht kodifiziert worden. Im September 1953 trat die Konvention in Kraft und wurde seitdem durch vierzehn Protokolle ergänzt. Für beinahe eine Milliarde Menschen in mittlerweile 47 Staaten Europas ist die Europäische Menschenrechtskonvention inzwischen zu einem Schutzsystem von unschätzbarem Wert geworden.

1998 nahm der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte seine Arbeit auf. Alle Bürgerinnen und Bürger haben seitdem die Möglichkeit, beim Menschenrechtsgerichthof zu klagen, wenn sie sich durch einen hoheitlichen Akt ihres Landes in ihren Grundrechten verletzt fühlen.

Mitte 2010 haben offizielle Gespräche über den Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention begonnen. Auch das ist ein historischer Schritt: Denn mit dem Beitritt der EU wird es für die Menschen erstmals möglich sein, auch Handlungen der EU durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auf Grundrechtskonformität prüfen zu lassen.

Um das Rechtsschutzsystem der Menschenrechtskonvention zukunftsfest zu machen, muss der Gerichtshof personell und finanziell besser ausgestattet werden. Anfang 2010 haben die Regierungen deshalb bei einer Konferenz einen Aktionsplan beschlossen und damit weitere Reformen eingeleitet.

In ihrem Antrag fordern die Fraktionen die Bundesregierung unter anderem auf, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiter zu stärken, die Reform des Gerichtshofs voranzubringen und den Mechanismus zur Durchsetzung der Urteile des Gerichtshofs zu verbessern.