25 Jahre deutsch-polnischer Nachbarschaftsvertrag
Vor 25 Jahren, am 17. Juni 1991, unterzeichneten Deutschland und Polen den „Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit“. Eine historische Zäsur in der Ära der deutsch-polnischen Beziehungen, stellt er doch die bereits in den Jahrzehnten zuvor begonnene Aussöhnung und Normalisierung zwischen den beiden Ländern auf eine feste Grundlage.
Ein gemeinsamer Antrag von SPD und CDU/CSU, der an diesem Donnerstag im Bundestag beraten wurde, würdigt diesen Vertrag und fordert auch für die Zukunft Engagement in den deutsch-polnischen Beziehungen (Drs. 18/8861).
Vertrag bleibt aktuell
An die heute bestehenden engen wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Beziehungen sowie die tatsächliche Freundschaft zwischen Polen und Deutschland war bei der Unterzeichnung des Vertrags so noch nicht zu denken. Bis dato wurde das Verhältnis von den „düsteren Kapiteln der Vergangenheit überschattet“, wie es der Antrag beschreibt. Umso mehr ist der 1991 geschlossene Vertrag zu würdigen. Die darin enthaltenen Grundsätze seien auch für die Zukunft und vor dem Hintergrund aktueller Herausforderungen zu bekräftigen.
Daher wird mit dem Antrag die Bundesregierung aufgefordert, die bilaterale politische Zusammenarbeit mit Polen weiterhin mit hoher Priorität zu behandeln und die Arbeit der deutsch-polnischen Institutionen sowie deutsch-polnischer Projekte aus der Zivilgesellschaft weiterhin zu unterstützen und zu fördern.