Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro kommt noch in diesem Jahr, kündigte Kerstin Griese (SPD), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium, am Donnerstag im Bundestag an. Der neue Mindestlohn sei eine der größten Lohnerhöhungen in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, von der in der Mehrheit Frauen profitieren würden, betonte Griese, die im Plenum für Hubertus Heil eingesprungen war. Der Arbeitsminister befand sich in Quarantäne.
Er hatte die Umsetzung der im Wahlkampf versprochenen und nun im Koalitionsvertrag verankerten Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro noch in diesem Jahr bereits Anfang der Woche angekündigt. „Olaf Scholz hat als Kanzlerkandidat gesagt, dass wir den Mindestlohn innerhalb eines Jahres auf 12 Euro erhöhen. Und wir werden ihn 2022 erhöhen, weil es notwendig ist“, sagte Heil. Er werde dazu „in den nächsten Wochen“ einen Gesetzentwurf vorlegen, kündigte der SPD-Politiker an. „Die Erhöhung auf 12 Euro wird und muss kommen. Das ist eine Frage der Leistungsgerechtigkeit und des Respekts vor ordentlicher Arbeit.“
Derzeit liegt der Mindestlohn in Deutschland bei 9,82 Euro brutto pro Stunde, er war zum 1. Januar um 22 Cent pro Stunde gestiegen. Normalerweise folgen die Erhöhungsschritte den Vorgaben der sogenannten Mindestlohnkommission, die mit Vertreter:innen von Arbeitgebern und Gewerkschaften besetzt ist. Die Arbeitgeberseite übt Kritik an der geplanten Erhöhung, die einmalig ohne die Kommission direkt vom Gesetzgeber beschlossen werden soll.
Arbeitsminister Heil entgegnet ihnen: „Wenn die Arbeitgeberverbände nicht wollen, dass der Staat eingreift, dann können und müssen sie bei der Tarifbindung ihre Hausaufgaben machen. Nur noch 48 Prozent der Beschäftigten sind tarifgebunden“, sagte er.
Viele Menschen im Land würden „im viel zu großen Niedriglohnsektor“ arbeiten und kämen trotz Vollzeitarbeit kaum über die Runden. Von der Erhöhung würden „Millionen Menschen in Deutschland profitieren - darunter vor allem viele Frauen und viele Menschen in Ostdeutschland, wo der Niedriglohnbereich wegen mangelnder Tarifbindung besonders groß ist“.
Amtliche Daten zur Verteilung der Bruttostundenlöhne stellt das Statistische Bundesamt mit der Verdienststrukturerhebung 2018 zur Verfügung. Demnach würden rund 10 Mio. sozialversicherungspflichtige und geringfügige Beschäftigungsverhältnisse von einem gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 12 Euro unmittelbar profitieren. Das sind etwa ein Viertel aller Beschäftigungsverhältnisse.
Dabei würden automatisch die Gruppen am stärksten profitieren, die gemessen an ihrem Stundenlohn unterdurchschnittlich bezahlt werden. So wäre etwa ein Drittel der beschäftigten Frauen und auch gut ein Drittel der Beschäftigten in den neuen Ländern betroffen. Bei den geringfügig Beschäftigten wären es sogar etwa drei Viertel aller Beschäftigungsverhältnisse.