Mit der Bahnreform ist die Verantwortung für den Schienenpersonennahverkehr 1996 an die Länder übergegangen. Seitdem steht ihnen auf Grundlage des sogenannten Regionalisierungsgesetzes ein Teil der Gelder aus dem Steueraufkommen des Bundes zur ÖPNV-Finanzierung zu. 2014 betrugen diese sogenannten Regionalisierungsmittel 7,3 Milliarden Euro.

Der am Donnerstagabend vom Bundestag verabschiedete Koalitionsentwurf zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (Drs. 18/3785) sichert den Ländern in diesem Jahr einen Betrag von rund 7,4 Milliarden Euro für ihren ÖPNV, der mit dem Faktor 1,5 Prozent jährlich dynamisiert wird. Damit können die Bundesländer ihren Schienenpersonennahverkehr für 2015 in heutigem Umfang aufrechterhalten.

Grundlegende Gesetzesrevision ist nächstes Projekt

Für 2015 ist gesetzlich eine Revision des derzeit gültigen Regionalisierungsgesetzes vorgeschrieben, die die Finanzmittel für den Nahverkehr von 2016 an neu regeln soll. Da die Regionalisierungsmittel Thema der noch laufenden Bund-Länder-Finanzverhandlungen sind, steht eine Einigung der Verhandlungsparteien Bund und Länder noch aus.

Daher wird auch der „alternative“ Gesetzentwurf des Bundesrates noch nicht abgeschlossen. Dieser sieht unter anderem folgende Neuregelungen für den Zeitraum bis 2030 vor: eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel auf 8,5 Milliarden Euro sowie eine erhöhte Dynamisierung und Berücksichtigung der Trassen- und Stationsentgelte.

SPD-Fraktion bemüht um rasche, aber solide Lösung

Sebastian Hartmann, zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, hofft auf eine rasche Lösung, da 2015 eine große Zahl von Neuausschreibungen von Regionalstrecken fällig werden, deren Finanzierung vor Vertragsabschluss geklärt sein müsse. Dennoch müsse man sich „ausreichend Zeit nehmen“, um mit den Ländern gemeinsam eine solide Regelung für die nächsten 15 Jahre zu vereinbaren, betonte Hartmann im Plenum.