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Besserer Schutz für schwangere Frauen vor Konfliktberatungsstellen
Heute ist ein guter Tag für die Selbstbestimmung von Frauen. Denn das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes beschlossen, um sogenannten Gehsteigbelästigungen vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Arztpraxen einen gesetzlichen Riegel vorzuschieben. Lange haben wir von der SPD Fraktion im Bundestag auf diesen Gesetzentwurf gewartet, erklären Josephine Ortleb und Carmen Wegge.18:00 - 21:30
Pressehinweis: Wege zur Bekämpfung digitaler Gewalt gegen Frauen
Vor-Ort | Deutscher Bundestag, Dorotheenstr. 100, 10117 Berlin, 10117 Berlin Mit: Dr. Rolf Mützenich, Carmen Wegge, Sonja Eichwede, Saskia EskenKommission zur reproduktiven Selbstbestimmung nimmt Arbeit auf
Der Paragraf 218, der das Abtreibungsrecht regelt, kommt auf den Prüfstand. Es ist gut, dass die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung ihre Arbeit aufnimmt. Aus unserer Sicht sollte die Regulierung von Schwangerschaftsabbrüchen nicht im Strafgesetzbuch geregelt werden.Gewalt gegen Frauen wirksam bekämpfen
Frauenfeindliche Gewalt ist in unserer Gesellschaft weit verbreitet. Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten kämpfen wir für die Rechte und den Schutz von Frauen und sehen einen deutlichen Handlungsbedarf. Die Rechtspolitikerinnen und Rechtspolitiker der SPD-Fraktionen in Bund und Ländern haben deswegen mit der Stuttgarter Erklärung ein Maßnahmenpaket zur besseren Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen vorgestellt, erklärt Carmen Wegge.11:00 - 12:30
Wie Selbstbestimmung wirklich Alltag wird – Ein digitaler Lunch
Nur Online Mit: Josephine Ortleb, Carmen WeggeBrauchen eine neue Diskussion über den §218 StGB
Die Mitglieder der Kommission, die unter anderem Regelungen des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafrechts prüfen soll, stehen fest. Es ist Zeit dafür, sagen Leni Breymaier und Carmen Wegge.Warum wir Paragraf 219a streichen
Fünf Abgeordnete erklären, warum die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Frau so wichtig für sie ist.Der Paragraf 219a ist gestrichen
Ärzt:innen können jetzt umfassend über Schwangerschaftsabbrüche informieren, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Das stärkt das Selbstbestimmungsrecht der Frauen.§219a und Cannabis: Wie geht Fortschritt?
Carmen Wegge über Selbstbestimmung, moderne Familienmodelle und gute Gründe für die Legalisierung des Kiffens.Streichung des Paragrafen 219a: Endlich mehr Selbstbestimmung für Frauen
Morgen berät der Bundestag in erster Lesung über die Streichung des Paragrafen 219a. Nach der aktuellen Rechtslage ist es Ärztinnen und Ärzten unter Androhung von Strafe verboten, über Methoden und Abläufe eines möglichen Schwangerschaftsabbruchs öffentlich zu informieren. Auch die Reform der Regelung im Jahr 2019 hat das Informationsdefizit der betroffenen Frauen nicht beseitigt. Mit der Streichung des Paragrafen 219a StGB stärken wir das Recht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung. In der Vergangenheit ergangene strafgerichtliche Urteile gegen Ärztinnen und Ärzte heben wir auf, sagen Carmen Wegge, Sonja Eichwede und Josephine Ortleb.Filtern nach inhaltstyp:
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