Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin:
„Frauen haben ein Recht auf reproduktive Selbstbestimmung. Sie haben ein Recht darauf, über ihren Körper zu entscheiden. Bricht eine Frau aber eine Schwangerschaft ab, handelt sie nach derzeitiger Rechtslage in jedem Fall rechtswidrig. Das passt einfach nicht zusammen. Wir brauchen dringend eine neue Diskussion über den § 218 StGB. Daher freuen wir uns, dass die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung ihre Arbeit aufnimmt und die Regulierung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafrechts prüfen wird. Wir werden die Arbeit der Kommission eng begleiten.“
Carmen Wegge, stellvertretende rechtspolitische Sprecherin:
„Die Einsetzung der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung ist ein gutes Signal für das Selbstbestimmungsrecht von Frauen. Noch immer müssen Frauen um ihre reproduktiven und sexuellen Rechte kämpfen – weltweit und auch in Deutschland. Der § 218 StGB belastet und stigmatisiert betroffene Frauen zusätzlich, ebenso wie Ärztinnen und Ärzte. Aus unserer Sicht sollte die Regulierung von Schwangerschaftsabbrüchen nicht im Strafgesetzbuch geregelt werden. Ein wirksames gesetzgeberisches Schutzkonzept für den Schutz des ungeborenen Lebens ist dabei sehr wichtig. Die Ergebnisse der Kommission zu einer Regelung außerhalb des Strafrechts werden uns in der Debatte sicher weiterbringen.“