"Solidarität ist keine Einbahnstraße. Wer die Vorteile der Europäischen Union genießen will, muss auch die Pflichten übernehmen.
Das hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen Polen, Ungarn und Tschechien im Zusammenhang mit der Aufnahme von Flüchtlingen im Jahre 2015 unmissverständlich klar gemacht.
Noch haben die drei Länder nicht mit Strafzahlungen zu rechnen. Aber sie wissen jetzt: Vereinbarungen in der EU – und seien es Mehrheitsentscheidungen – gelten. Die Weigerung, sich daran zu halten, kann empfindliche finanzielle Nachteile bedeuten. Ich gehe davon aus, dass die EU-Kommission nun entsprechende Sanktionen beantragen wird.
Das Urteil ist auch eine deutliche Warnung insbesondere an Ungarn, demokratische und rechtsstaatliche Grundsätze einzuhalten. Die Notmaßnahmen, die Ungarn in dieser Woche wegen der Coronakrise ergriffen hat und dem Ministerpräsidenten Viktor Orbán eine absolut unverhältnismäßige Machtfülle verschaffen, entsprechen diesen Grundsätzen nicht. Das Land verstößt damit gegen die Prinzipien der Europäischen Verträge.
Bei der Erstellung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die EU, der in diesem Jahr beschlossen werden muss, werden wir darauf achten, dass die EU-Mittel nicht unabhängig von Rechtsstaatsdefiziten gezahlt werden.
Gerade in Krisenzeiten kann und muss sich Demokratie beweisen. Die SPD-Fraktion wird es nicht tatenlos hinnehmen, dass ein Land mitten in Europa den demokratischen und solidarischen Weg verlässt."
Statement von Rolf Mützenich
Wer die Vorteile der EU genießen will, muss auch die Pflichten übernehmen
Polen, Ungarn und Tschechien haben nach einem EuGH-Urteil in der Flüchtlingskrise gegen EU-Recht verstoßen. SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich sieht darin auch eine nachdrückliche Erinnerung an das Rechtsstaatsprinzip.