"Mit dem heutigen Kabinettbeschluss setzen wir die im Koalitionsvertrag vereinbarte sogenannte 90-Tage-Regelung um. Saisonarbeitskräfte leisten einen wichtigen Beitrag für unsere Landwirtschaft, gleichzeitig dürfen längere versicherungsfreie Beschäftigungen nicht dazu führen, dass soziale Absicherung auf der Strecke bleibt. Das stellen wir hiermit sicher. Darüber hinaus werden wir mit dem SGB VI-Anpassungsgesetz unsere Sozialverwaltung modernisieren. Für die Menschen heißt das ganz konkret: Der Übergang in die Rente wird unkomplizierter – die letzten Arbeitsmonate werden automatisch hochgerechnet, und falls später höhere Beiträge gezahlt wurden, wird die Rente ohne zusätzlichen Antrag angepasst. So entfallen viele Nachweise und Widersprüche, und der Rentenbeginn wird spürbar erleichtert. Versicherte mit komplexem Unterstützungsbedarf profitieren zudem von einem individuellen Fallmanagement, das sie bei der beruflichen Wiedereingliederung begleitet. Auch Arbeitgeber werden durch digitale Verfahren und weniger Bürokratie spürbar entlastet. Unser Ziel bleibt ein starker, verlässlicher Sozialstaat, der die Menschen schützt und ihnen das Leben leichter macht.“
Statement von Dagmar Schmidt
Sozialverwaltung wird modernisiert
Das im Kabinett beschlossene Gesetz geht die sogenannte 90-Tage-Regelung zur sozialen Absicherung der Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft an. Darüber hinaus sorgt das SGB VI-Anpassungsgesetz für einen unkomplizierten Rentenübergang mit weniger Bürokratie in der Sozialverwaltung und spürbare Erleichterung für Rentenempfänger wie Arbeitgeber. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu einem modernen, verlässlichen Sozialstaat, sagt Dagmar Schmidt.