Die Bedenken des BGH gegen das in der letzten Wahlperiode beschlossene Gesetz gegen Kinderehen teilen wir nicht. Wir sehen einer verfassungsgerichtlichen Prüfung unseres Gesetzes gelassen entgegen.

Denn Kinder gehören in die Schule und nicht in die Ehe. Es gibt keinen Grund, Ehen mit unter 14-jährigen zu akzeptieren. Die vom BGH geforderte Einzelfallprüfung ist deshalb nicht nötig.