Carmen Wegge, rechtspolitische Sprecherin:

"Wer heute im Internet eine schwere Straftat begeht, kommt damit oft ungestraft davon, weil die dem Täter/der Täterin zugeteilte IP-Adresse bereits gelöscht ist. Als Sozialdemokratie haben wir uns hier besonders dafür stark gemacht, die Bürger*innenrechte auf der einen Seite und Sicherheit auf der anderen Seite so gut es geht in einen Ausgleich zu bringen.

Deshalb sieht der Gesetzentwurf von Justizministerin Hubig nun eine dreimonatige Speicherpflicht für den Fall vor, dass eine schwere Straftat aufgeklärt werden muss. Damit schaffen wir ein lange diskutiertes Ermittlungsinstrument und orientieren uns dabei an den Grenzen, die der EuGH mehrfach gesetzt hat. Der Entwurf wird derzeit noch bei der EU-Kommission notifiziert."

Sebastian Fiedler, innenpolitischer Sprecher:

„Die Verbreitung sogenannter Kinderpornografie hat ein pandemisches Ausmaß erreicht. Das Mindeste, was wir zur Bekämpfung dieses Delikts an den Schwächsten unserer Gesellschaft tun können, ist, den Ermittlungsbehörden zu ermöglichen, auf gespeicherte IP-Adressdaten zuzugreifen. Das ist deshalb so wichtig, weil viele Täter bislang unbehelligt bleiben und Opfer vor ihren Peinigern nicht geschützt werden können.

Die IP-Adresse ist hier meist der beste und oft der einzige Ermittlungsansatz. Sehr gut, dass dieser von Stefanie Hubig vorgelegte Gesetzesentwurf heute in der ersten Lesung ist und wir nun zügig in die weitere parlamentarische Befassung einsteigen können.“