„30 Jahre ist es her, dass Artikel 3 Absatz 2 im Grundgesetz ergänzt wurde. Seitdem hat der Staat einen klaren Handlungsauftrag: die aktive Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Wie weit wir noch von echter Gleichstellung entfernt sind, zeigt uns nicht zuletzt die geschlechtsspezifische Lohnlücke von 18 Prozent. Höchste Zeit, dass sich das ändert. Durch eine faire Verteilung der Sorge- und Erwerbsarbeit, mehr Zeitsouveränität, mehr Frauen in Führungspositionen, den Ausbau der öffentlichen Infrastruktur für Familien und die Verbesserung des Entgelttransparenzgesetztes. Fehlanreize wie die Steuerklassen III und V gehören abgeschafft. Unser Ziel ist klar: Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit muss selbstverständlich sein.“