„Es ist ein großer Erfolg der SPD, dass der Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Missbrauchs von Leiharbeit und Werkverträgen jetzt endlich ins parlamentarische Verfahren kommt. Es handelt sich um einen ausgewogenen Kompromiss, der nach langen Verhandlungen mit der Union erzielt wurde und jetzt zügig verabschiedet werden muss. Die Unionsfraktion darf hier nicht blockieren. Der aktuelle Höchststand beim Einsatz von Leiharbeit zeigt, wie dringend wir dieses Gesetz brauchen.
Wir werden mit dem Gesetz dafür sorgen, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer nach neun Monaten den gleichen Lohn erhalten wie die Stammbelegschaft. Zweiter wichtiger Baustein ist die Einführung einer Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten. Die Leiharbeit wird auch zukünftig die nötige Flexibilität für Auftragsspitzen oder Vertretungen bieten, der Verdrängung von Stammbelegschaften wird damit jedoch entgegengewirkt.“