„Wir begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht die von der AfD-Fraktion beantragte Feststellung, die Abberufung von Brandner als Ausschussvorsitzender sei rechtswidrig erfolgt, nicht festgestellt hat.

Die AfD ist an der Erfüllung ihrer Oppositionsaufgaben nicht gehindert. Sie hätte ja längst einen anderen Abgeordneten für den Vorsitz des Rechtsausschusses benennen können.

Zu Recht hält es das Verfassungsgericht auch für bedenklich, dass der Ausschuss von einer Person geleitet wird, die das Vertrauen der Ausschussmehrheit offensichtlich nicht besitzt, weil dies die Arbeitsfähigkeit des Ausschusses gefährdet.

Mit Interesse sehen wir deshalb der Hauptsacheentscheidung entgegen und freuen uns über diese kluge Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, die die Einsetzung des Abgeordneten Brandner im Wege des Eilverfahrens nicht zulässt.“