Carmen Wegge, rechtspolitische Sprecherin und zuständige Berichterstatterin:
Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/1544 und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1543 über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union beschlossen. Mit diesem Gesetz wollen wir den Zugriff auf digitale Beweismittel über die europäischen Grenzen hinweg einfacher machen.
„Mit diesem Gesetzentwurf sagen wir digitaler Gewalt den Kampf an. Das machen wir, indem wir die Strafverfolgung im digitalen Raum besser aufstellen. Eine der Herausforderungen im digitalen Raum ist, dass Straftaten oft im Internet und über Ländergrenzen hinweg begangen werden. Der Gesetzentwurf schafft hier Lösungen gegen solche Straftaten im digitalen Raum. Um sie effektiver verfolgen zu können, sollen Ermittler:innen künftig direkt bei den Diensteanbietern Daten wie E-Mails, Chatverläufe oder IP-Adressen anfordern können, ohne den Umweg über ausländische Behörden. So lassen sich Beweise schneller sichern und Ermittlungen werden effizienter. Wichtig für uns ist, dass für vertrauliche Kommunikation beispielsweise mit Ärzt:innen und Rechtsanwält:innen erhöhte Schutzanforderungen gelten.“