Matthias Bartke, zuständiger Berichterstatter:
Am 1. Juni stimmt der Bundestag über den vergabespezifischen Mindestlohn für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten und Dritten Sozialgesetzbuch ab. Auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion wird so Lohndumping bei Weiterbildungsangeboten verhindert und die Qualität der Qualifizierungsangebote über ihren Preis gestellt.
„Aus- und Weiterbildung bilden eine wesentliche Säule für die individuelle berufliche Qualifizierung. Sie sind ein gewichtiges Instrument im Kampf gegen den Fachkräftemangel. Die Förderung einer hohen Qualität der öffentlich vergebenen Aus- und Weiterbildungsangebote ist daher eine kluge Investition. Diese Qualität stärken wir mit dem vergabespezifischen Mindestlohn für Aus- und Weiterbildungsdienstleitungen nach SGB II und SGB III.
Künftig sind auch jene Träger zur Entlohnung nach Tarifvertrag verpflichtet, die nicht dem Tariflohn der Aus- und Weiterbildungsbranche unterliegen. Durch diese indirekte Tarifbindung per Vergabe-Mindestlohn verhindern wir Preisdumping unter den Anbietern und steigern die Motivation ihrer Beschäftigten. Damit sichern wir die Qualität der Qualifizierungsangebote. Davon werden jährlich zigtausende Menschen profitieren, deren Aus- und Weiterbildung über ihre Beschäftigungsmöglichkeiten, ihre Jobsicherheit und ihre Aufstiegschancen entscheidet.“