Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat heute das Gesetz für faire Verbraucherverträge beschlossen. Damit schützen wir Verbraucher vor Kostenfallen und machen das Vertragsrecht verbraucherfreundlicher.

Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher:

„Die SPD-Fraktion im Bundestag hat dafür gesorgt, dass lästige und teure automatische Vertragsverlängerungen bald der Geschichte angehören. Verbraucher können zukünftig einfacher und ohne Zeitdruck ihre Verträge kündigen und zu besseren Angeboten wechseln. Künftig gilt: Handyvertrag, das Fitnessstudio oder das Zeitschriften-Abo können nach der anfänglichen Vertragslaufzeit monatlich gekündigt werden. Das spart bares Geld und belebt den Wettbewerb um bessere Angebote und besseren Service.

Wir ermöglichen Verbrauchern zudem, Forderungen zum Beispiel nach Flugverspätungen an einen Dienstleister abzutreten und so schnell zu ihrem Geld zu kommen.“

Karl Lauterbach, zuständiger Berichterstatter:

„Mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge schützen wir Verbraucher vor telefonisch untergeschobenen Strom- und Gas-Verträgen. Und wir führen einen verpflichtenden Kündigungsbutton bei Online-Verträgen ein. Wer online einen Vertrag schließt, kann diesen dann auch zukünftig online mit einem einfachen Klick kündigen und bekommt die Kündigung auch sofort bestätigt

Eine Verkürzung der anfänglichen Vertragslaufzeit auf maximal ein Jahr wie von Justizministerin Lambrecht vorgeschlagen hat die Union ebenso blockiert wie einen Schutz vor untergeschobenen Telefonverträgen in anderen Branchen. Die Union hat sich hier leider gegen die Interessen der Verbraucher gestellt. Wir setzten uns aber weiterhin für eine maximale Vertragslaufzeit von einem Jahr für Verbraucher ein.“