Der Deutsche Bundestag berät heute abschließend das Gesetz zur Neuregelung der Insolvenzabsicherung im Pauschalreiserecht. Das Gesetz garantiert allen Pauschalreisenden einen hohen Verbraucherschutzstandard und erfüllt nun auch die Vorgaben der europäischen Pauschalreiserichtlinie. Ziel war unter anderem, eine erneute Staatshaftung wie im Fall der Thomas-Cook-Insolvenz, zu vermeiden.

Karl-Heinz Brunner, zuständiger Berichterstatter:

„Mit der Neuregelung der Insolvenzabsicherung bei Pauschalreisen schaffen wir einen Systemwechsel mit einem hohen Verbraucherschutzniveau für die Reisenden. Zentrales Element ist der Reisesicherungsfonds. Der Fonds sichert nicht nur gegen mögliche Schäden bei Insolvenzen ab, sondern deckt im Krisenfall auch die Kosten ab, um Reisende zurück nach Hause zu holen. Um einen reibungslosen Systemwechsel zu ermöglichen, übernimmt der Staat die Absicherung der erforderlichen Kredite bis die Reiseveranstalter das Fonds-Vermögen von 750 Millionen Euro mit ihren Einzahlungen aufgebaut haben. Die SPD-Fraktion im Bundestag hat sich dafür eingesetzt, die engen Grenzen, die uns das EU-Beihilferecht setzt, bestmöglich zu nutzen. Daher haben wir die Aufbauphase bis zum 31. Oktober 2027 verlängert. Die Sicherheitsleistung, die alle Reiseveranstalter in den Fonds einzahlen müssen, haben wir von sieben auf fünf Prozent reduziert. Beides hilft den Pauschalreiseveranstaltern, die wie die vielen Reisebüros besonders hart von der Corona-Krise betroffen sind.“

Gülistan Yüksel, zuständige Berichterstatterin:

„Als SPD-Fraktion im Bundestag war es uns besonders wichtig, faire Bedingungen für die vielen kleinen und mittleren Reiseveranstalter zu schaffen, die diese Branche ausmachen. So können sich Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu zehn Millionen Euro aus Pauschalreisen weiterhin jenseits des Fonds über einen Versicherer absichern. Für die Kleinstunternehmen bis drei Millionen Euro Jahresumsatz haben wir eine Haftungsgrenze eingezogen.

Entscheidend wird die vollumfängliche Evaluierung des Gesetzes in zwei Jahren sein, denn wir betreten mit dem Reisesicherungsfonds Neuland in Deutschland. Die SPD-Fraktion im Bundestag wird dann nicht nur prüfen, ob die Reiseanbieter in der derzeitig schwierigen wirtschaftlichen Lage aufgrund der Corona-Krise, die Ausnahmeregelung nutzen konnten. Auch die stärkere Berücksichtigung des Risikos eines Reiseanbieters bei der Bemessung der Sicherheitsleistung und den Entgelten wird Bestandteil der Evaluierung sein.“