Matthias Bartke, zuständiger Berichterstatter:

Wer Opfer einer Gewalttat wird, hat Anspruch auf Entschädigung durch den Staat. Mit dem neuen Sozialgesetzbuch XIV, das wir heute im Bundestag beschließen, werden die Leistungen verbessert. Die monatlichen Entschädigungszahlungen werden erhöht und neue schnelle Hilfen eingeführt.

„Oper von Gewalttaten brauchen schnelle und unbürokratische Hilfe. Mit dem neuen Sozialgesetzbuch XIV erhalten erstmals auch Opfer psychischer Gewalt, wie Stalking oder Menschenhandel, einen Anspruch auf Leistungen. Im Gesetzgebungsverfahren haben wir klargestellt, dass insbesondere auch Opfer von sexuellem Missbrauch ein Recht auf Leistungen der sozialen Entschädigung haben.

Künftig werden bundesweit Traumaambulanzen für Opfer von Gewalttaten eingerichtet werden. Dort können Gewaltopfer unmittelbar nach einer Tat psychotherapeutisch behandelt werden. Fallmanager unterstützen und begleiten sie bei allen notwendigen Antragsstellungen. Damit lassen wir Opfer auf ihrem Weg zurück ins normale Leben nicht allein.“