Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin;
Bernd Rützel, zuständiger Berichterstatter:

Der Deutsche Bundestag wird morgen mit dem Paketboten-Schutz-Gesetz die Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche für alle Sozialabgaben einführen. Nach dem Vorbild der bestehenden Haftungsregelungen für die Baubranche und die Fleischwirtschaft steht künftig der Hauptunternehmer ein, wenn von ihm beauftragte Subunternehmen die Sozialabgaben für ihre Beschäftigten nicht zahlen.

„Der Onlinehandel boomt – und mit ihm die Paketbranche. Einige Paketdienste arbeiten fast ausschließlich mit Subunternehmern. Dabei diktieren manche der großen Paketdienste mit Dumpingpreisen die Bedingungen für die Nachunternehmer. Wer da noch mithalten und Aufträge bekommen will, gibt den Druck bislang oftmals an seine eigenen Beschäftigten weiter. Die Folge sind häufig katastrophale Arbeitsbedingungen in der Paketbranche.

Das hat sich die SPD nicht länger angeschaut: Mit der Nachunternehmerhaftung sorgen wir dafür, dass die großen Paketdienste für alle abzuführenden Sozialbeiträge haften müssen. So kriegen wir die großen Paketdienste dazu, sich um seriöse Nachunternehmer zu kümmern. Künftig liegt es in ihrem eigenen Interesse, ehrliche Unternehmen zu beauftragen, die gewissenhaft die Sozialbeiträge für ihre Beschäftigten abführen. Ansonsten müssen sie selbst einspringen.

Mit dem Paketboten-Schutz-Gesetz schützen wir die Solidargemeinschaft der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler und sorgen für die soziale Absicherung der Beschäftigten sowie für einen fairen Wettbewerb.

Besonders wichtig war uns, dass das Gesetz noch vor dem Beginn des Weihnachtsgeschäfts in Kraft tritt. Denn dann sind statt der üblichen 240.000 eine halbe Million Zusteller unterwegs. Und besonders viele Paketdienste greifen dann auf Subunternehmen zurück.“