Gülistan Yüksel, zuständige Berichterstatterin:

Die SPD-Bundestagsfraktion macht sich für das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung von Frauen stark und hat hierzu ein Positionspapier verabschiedet. Neben der Abschaffung des § 219a fordern wir darin die Verhinderung von sogenannten Gehsteigbelästigungen, umfassende Beratung und den Zugang zu kostenlosen Verhütungsmitteln.

„Frauen, die sich in einer Konfliktsituation für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, brauchen ungestörten Zugang zu Informationen. Das bedeutet, dass wir neben der Abschaffung des § 219a StGB, der ein Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche vorsieht, auch eine Regelung brauchen, welche die sogenannten ‚Gehsteigbelästigungen‘ vor Schwangerschaftskonflikt­beratungsstellen verhindert.

Immer wieder kommt es vor Beratungsstellen und Arztpraxen zu sogenannten ‚Mahnwachen‘ oder ‚Gehsteigbelästigungen‘ durch sogenannte Lebensschützerinnen und Lebensschützer. Schwangere Frauen, die sich oftmals in einer emotional sensiblen Lage befinden, werden hierdurch psychisch unter Druck gesetzt und in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt. Auch Beraterinnen und Berater sowie Ärztinnen und Ärzte können hierdurch ihren Beruf nicht ungestört ausüben. Schwangere haben ein Recht auf eine störungsfreie, anonyme und sachliche Beratung. Um dies sicherzustellen, machen wir uns für eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung stark, durch die sogenannte ‚Gehsteigbelästigungen‘ verhindert werden.

Wichtig ist, dass Frauen und Männern ein umfassendes und qualitativ hochwertiges Angebot von Beratungsleistungen zur Familienplanung zur Verfügung steht. Für die reproduktive Selbstbestimmung ist außerdem der Zugang zu kostenlosen Verhütungsmitteln sowie der Forschungsausbau zu Verhütungsmitteln auch für Männer bedeutend.“