Heute berät der Bundestag in 2./3. Lesung ein umfassendes und lang erwartetes Modernisierungsgesetz für das Gesellschaftsrecht. Mit den neuen Regelungen werden neue Möglichkeiten für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts geschaffen und die Transparenz und Sicherheit im Rechtsverkehr spürbar erhöht.

Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher:

„Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts ist ein Paradebeispiel für gute Gesetzgebung. Es gab einen umfassenden Beratungsprozess, der im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz angefangen hat und nun im Bundestag abgeschlossen wird. Das Ergebnis ist ein durchdachtes und stringentes Gesetz – und das in einer hochkomplexen Materie, wie dem deutschen Gesellschaftsrecht. Notwendig wurde diese Reform, da das bisherige Gesetz der Rechtspraxis nicht mehr gerecht wurde.

Kern der Reform ist das neue Gesellschaftsregister für Gesellschaften bürgerlichen Rechts, das für erhöhte Transparenz und Rechtssicherheit sorgt. Dabei wurde sorgsam abgewogen: Nicht jede Personengesellschaft muss sich in dieses Register eintragen. Für bestimmte Situationen – beispielsweise zur Eintragung ins Grundbuch – ist dies jedoch vorgesehen. Das Vertrauen in den Rechtsverkehr wird hierdurch deutlich gestärkt. Für die Freien Berufe ist es zudem möglich, unter dem berufsrechtlichen Vorbehalt, diese Rechtsform zu wählen.

Das Gesetz löst viele entstandene Rechtsprobleme und entwickelt es zu einem Rechtssystem, das zum modernen Wirtschaftsleben passt. Man kann allen, die an diesem Prozess beteiligt waren, nur ein großes Kompliment aussprechen.“

Esther Dilcher, zuständige Berichterstatterin:

„Besonders wichtig war für uns, dass die gesellschaftsrechtlichen Regelungen gemeinsam mit dem neuen Register in Kraft treten. Hierfür haben wir uns in den Verhandlungen mit der Union besonders eingesetzt, da dies der Kern des Gesetzes ist. Das haben wir auch geschafft.“