Die Mehrwertsteuersenkung für die Beherbergungsdienstleistungen ist nicht nur deshalb abzulehnen, weil sie unsystematisch erfolgt. Sie hat auch eine Reihe negativer Auswirkungen, ohne dass positive Effekte erzielt werden. Sie verstärkt das Durcheinander im Steuerrecht, führt zu keinen Entlastungen für Gäste und damit auch zu keinen Anreizen zu mehr Reisen und Übernachtungen, aber zu Belastungen bei Bund, Ländern und Gemeinden, erklärt Hans-Joachim Hacker.
Die SPD hat wiederholt erklärt, dass eine Gesamtüberprüfung der Ermäßigungstatbestände bei Mehrwertsteuerermäßigungen notwendig ist. Insofern ist eine herausgegriffene Einzelmaßnahme nicht sinnvoll. Richtig wäre es gewesen, ein Gesamtpaket vorzulegen, bei dem insbesondere arbeitsintensive Dienstleistungen steuerlich entlastet und soziale Aspekte berücksichtigt werden.
Die Mehrwertsteuersenkung für die Beherbergungsdienstleistungen ist aber nicht nur deshalb abzulehnen, weil sie unsystematisch erfolgt. Sie hat auch eine Reihe negativer Auswirkungen, ohne dass positive Effekte erzielt werden.
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Die Absenkung der Mehrwertsteuer wird bei den wenigsten Gästen ankommen. Nach eigenen Branchenangaben würden nur etwa 20 Prozent der Hotels die Steuersenkung auch an die Kundinnen und Kunden weitergeben. In den anderen europäischen Ländern mit niedrigerer Mehrwertsteuer sind die Übernachtungspreise auch nicht günstiger. Wettbewerbsnachteile gegenüber den anderen europäischen Ländern gibt es also nicht. Frankreich hat zum 1. Juli 2009 die Mehrwertsteuer in der Gastronomie von 19,6 auf 5,5 Prozent gesenkt. Die Preise sind allerdings nicht deutlich gefallen, es wurde auch nicht zusätzlich Personal eingestellt.
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Stichwort Soziale Gerechtigkeit: Alleinerziehende Mütter zahlen weiter 19 Prozent Mehrwertsteuer für Babywindeln, für Übernachtungen von Bankmanagern wird der Mehrwertsteuersatz dagegen um 12 Prozentpunkte abgesenkt.
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Die Einnahmeausfälle belasten - nach Schätzungen von Ländern - den Bund, die Länder und die Gemeinden in Höhe von etwa drei bis vier Milliarden Euro, die anderen wichtigen Politikbereichen nicht zur Verfügung stehen. Den Entlastungen bei den Hoteliers stehen Belastungen gegenüber, wenn weniger Geld für Bildung und Kinderbetreuung zur Verfügung steht.
- Die geplante Mehrwertsteuersenkung für Beherbergungsdienstleistungen führt zur Ungleichbehandlung gegenüber den Gaststättenwirten, die ebenso auf eine Senkung gehofft haben. Im Übrigen müssen künftig bei Hotelrechnungen die Kosten für Essen (Frühstück etc.) aus dem Gesamtbetrag herausgerechnet werden, da dafür weiterhin der normale Steuersatz in Höhe von 19 Prozent gilt.
Die geplante Mehrwertsteuersenkung für die Hotels verstärkt das Durcheinander im Steuerrecht, führt zu keinen Entlastungen für Gäste und damit auch zu keinen Anreizen zu mehr Reisen und Übernachtungen, aber zu Belastungen bei Bund, Ländern und Gemeinden.