Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher;
Sonja Steffen, zuständige Berichterstatterin:
Heute haben sich die Rechtspolitiker und Rechtspolitikerinnen von SPD und Union auf das neue Sachverständigenrecht geeinigt, das Gerichtsverfahren deutlich beschleunigen wird. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause beschlossen werden.
„Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit werden Gerichtsverfahren erheblich beschleunigt. Die den Prozessparteien oft endlos erscheinende Warterei auf die Erstellung des Sachverständigengutachtens hat ein Ende: Künftig muss das Gericht dem Sachverständigen zwingend eine Frist zur Abgabe des Gutachtens setzen. Wird die Frist ohne entschuldigenden Grund nicht eingehalten, soll das Gericht künftig Ordnungsgelder bis zu 3.000 statt bisher nur 1.000 Euro verhängen. Zudem müssen sich Sachverständige selbst überprüfen, ob sie unparteiisch sind. Wenn Sachverständige nicht mitteilen, dass Sie einer Prozesspartei besonders verbunden sind, erhalten sie keine Vergütung für ihr Gutachten – zum Beispiel, wenn ein Sachverständiger in einem KFZ-Schadensprozess die Schadenshöhe feststellen soll, aber für die beklagte Versicherung regelmäßig Gutachten erstellt hat. Damit gewährleisten wir die Unabhängigkeit der Sachverständigen und damit das Vertrauen der Prozessparteien in ein faires Urteil. Sachverständige im Familienrecht müssen außerdem erweiterte Anforderungen haben. Damit sollen grob fehlerhafte Gutachten vermieden werden.
Durch all diese Neuregelungen werden die gutachtenbasierten Gerichtsentscheidungen in Zivilprozessen qualitativ verbessert und beschleunigt. Denn vor allem in Familiensachen ist es nicht tragbar, dass die Betroffenen einschließlich der Kinder sehr lange Zeit ungeklärten familienrechtlichen Situationen ausgesetzt sind. Mit diesem Gesetz setzen wir ein weiteres wichtiges rechtspolitisches Projekt der SPD um.“