Kindern aus Regenbogenfamilien wird ein zweiter rechtlicher Elternteil vorenthalten. Damit wird ihnen nicht nur das Recht, das ihnen qua Geburt zusteht, verwehrt. Ihnen werden auch viele weitere Rechte nicht zugestanden. Sie sind damit weniger abgesichert.
Sonja Steffen, zuständige Berichterstatterin:
"Das Recht des Kindes in Regenbogenfamilien ist in vielen Punkten nicht automatisch gleichgestellt mit dem Recht der Kinder in heterosexuellen Ehen. Versorgungs- und Unterhaltsansprüche kommen Kindern aus Regenbogenfamilien, in Bezug auf den zweiten Elternteil, oft nicht zu. Der Prozess der Stiefkindadoption ist hier keine Lösung, weil er sowohl die Elternteile als auch das Kind vor einen langwierigen und belastenden Prozess stellt."
Karl-Heinz Brunner, queerpolitischer Sprecher:
"Die aktuelle gesetzliche Lage stellt eine Ungleichbehandlung für gleichgeschlechtliche Elternteile dar. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum die Union die gesetzliche Elternschaft heterosexueller Paare bedingungslos anerkennt (auch bei institutionellen Samenspenden), diese rechtlichen Privilegien aber homosexuellen Paaren nicht zugutekommen lässt. Das bedeutet nämlich vor allem eine Ungleichbehandlung der Kinder, um deren Wohl es bei der dringend erforderlichen Reform im Abstammungsrecht eigentlich geht. Die Union hält an ihrer realitätsfernen Position fest und blockiert weiterhin die vorliegende Reform. Für uns ist klar: ein Abwarten einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kann es nicht geben. Wir müssen handeln."