Das Scheitern des Mindestlohns im Einzelhandel ist ein großer Rückschlag für viele Beschäftigte im Einzelhandel. Gescheitert ist der Mindestlohn an gesetzlichen Anforderungen, die veraltet sind. Deshalb müssen die Hürden für allgemeinverbindliche Mindestlöhne gesenkt werden, meint Anette Kramme.

Das ist ein großer Rückschlag für viele Beschäftigte im Einzelhandel. Trotz monatelanger Verhandlungen wird es vorerst keinen Mindestlohn geben. Gescheitert ist der Mindestlohn an gesetzlichen Anforderungen, die veraltet sind.

Die Hürden für allgemeinverbindliche Mindestlöhne müssen gesenkt werden. Das vorgesehene 50-Prozent-Quorum nach Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 1 Tarifvertragsgesetz ist immer schwerer zu erfüllen. Zu wenige Betriebe sind heute noch tarifgebunden.

Die SPD Bundestagsfraktion will dieses Quorum abschaffen. Wir wollen es ersetzen durch das Kriterium der Repräsentativität, wie es heute schon in Paragraf 7 Arbeitnehmerentsendegesetz besteht. Dort wird geregelt, dass im Fall von konkurrierenden Tarifverträgen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den repräsentativeren für allgemeinverbindlich erklären kann, wenn es ein öffentliches Interesse an der Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen gibt. Diese Lösung ist flexibler als das starre 50-Prozent-Quorum und würde auch dem Einzelhandel helfen.