Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt das nun gesetzlich verbriefte Recht auf ein Anerkennungsverfahren für ausländische Abschlüsse grundsätzlich. Es wird sich nun zeigen müssen, sagt Swen Schulz, ob das Gesetz in der vorliegenden Fassung auch wirklich den Betroffenen hilft, rasch zur Anerkennung zu kommen.

 

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt das nun gesetzlich verbriefte Recht auf ein Anerkennungsverfahren für ausländische Abschlüsse grundsätzlich. Es wird sich nun zeigen müssen, ob das Gesetz in der vorliegenden Fassung auch wirklich den Betroffenen hilft, rasch zur Anerkennung zu kommen. So hat sich die Bundesregierung bis zuletzt erfolgreich geweigert, den Dschungel an Regelungen und Zuständigkeiten dadurch zu lichten, den betroffenen Menschen einen Beratungsanspruch und eine wohnortnahe Erstanlaufstelle zuzugestehen. Auch bleibt offen, wie die Betroffenen ihre informell erworbenen Qualifikationen belegen können sollen und wie sie etwaige Nachqualifizierungen bezahlen. Der Aufbruch in eine neue Kultur der Anerkennung, in der die Menschen nicht nur in ein Verfahren geschickt, sondern erfolgreich beraten, unterstützt und ihnen Brücken ins Erwerbsleben gebaut werden, sieht sicher anders aus.

 

Der Bund bekommt so jedenfalls ein "kostengünstiges" Bundesgesetz, da er weder für die Beratung noch für die zuständigen Stellen oder die individuelle Förderung Kosten tragen muss. Das Gesetz kann daher nur ein erster Schritt sein und wird sicher nicht der Meilenstein, zu dem es Bundesministerin Schavan gern erklärt. Sie wird sich daran messen lassen müssen, die von ihr versprochenen 300.000 zusätzlichen Fachkräfte auch wirklich zu realisieren. Zweifel sind sicher angebracht.

 

Ob so eine wirklich erfolgreiche Anerkennung von Abschlüssen als Beitrag zu Integration, Gerechtigkeit und Bekämpfung des Fachkräftemangels gelingen kann, wird die Bundesregierung belegen müssen. Daher ist eine schnelle und intensive Evaluation des Gesetzes notwendig, um bei Fehlentwicklungen schnell reagieren zu können.

 

Unabhängig vom Erfolg oder Misserfolg des Bundesgesetzes müssen die Länder rasch Anerkennungsverfahren für ihre Berufe regeln, die in etwa auch denen des Bundesgesetzes entsprechen. Es wäre aber vorausschauend, wenn sie zumindest bei der Beratung und der Förderung von Nachqualifizierungen mutiger sind und einen wichtigen Schritt weiter gehen als der Bund. Die um die Anerkennung ihrer Bildungsbiografie ringenden Migrantinnen und Migranten in Deutschland würden es ihnen danken.