Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin:

Gemeinnützige Organisationen spielen eine sehr wichtige Rolle für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land. Im Rahmen des Konjunkturpaketes stellt der Bund nun eine Milliarde Euro zur Verfügung, um gemeinnützigen Unternehmen schnell und unbürokratisch zu helfen.

„Die Jugendherberge im Ort und das Café in der Innenstadt, welches überwiegend Menschen mit Behinderungen beschäftigt, diese Unternehmen haben zwei Dinge gemeinsam: Sie sind gemeinnützig und leiden unter den Einschränkungen der Corona-Krise.

Gemeinnützige Unternehmen wie Sozialkaufhäuser und Integrationsunternehmen haben kein großes finanzielles Polster, auf welches sie in Krisenzeiten zurückfallen können. Daher trifft die Corona-Krise diesen Sektor besonders hart. Um diese Unternehmen nicht im Regen stehen zu lassen, hat die Koalition beschlossen, die sozialen Unternehmen für die Jahre 2020 und 2021 mit einer Milliarde Euro zu unterstützen.

Dieses Kredit-Sonderprogramm wird über die Kreditanstalt für Wiederaufbau abgewickelt. Um die Mittel lokal effizient einsetzen zu können, ist die genaue Verteilung der Gelder den Ländern freigestellt. So kommen die Hilfen dort an, wo sie am nötigsten gebraucht werden.

Die Bundesmittel allein sollen eine 80-prozentige Haftungsfreistellung gestatten. Damit können die Länder mit überschaubaren eigenen Mitteln eine Haftungsfreistellung bis zu insgesamt 100 Prozent für Programme zugunsten gemeinnütziger Organisationen ermöglichen. Ziel ist eine Kreditvergabe ohne Risikoprüfung, um das Verfahren zu beschleunigen und zu helfen, wo Hilfe benötigt wird.“