Mit dem Festhalten am Kooperationsverbot hat der FDP-Bundespartei­tag der eigenen Parteispitze und der Bundestagsfraktion eine schwere Schlappe bereitet. Die FDP ist damit aus der bildungspolitischen De­batte in Deutschland faktisch ausgestiegen. Die Änderung des Grundgesetzes wird in Bundestag und Bundesrat ohne die FDP gemacht werden müssen. Das ist kein irreparabler Schaden, erklären Swen Schulz und Ernst Dieter Rossmann.

 

Mit dem Festhalten am Kooperationsverbot hat der FDP-Bundesparteitag der eigenen Parteispitze und der Bundestagsfraktion eine schwere Schlappe bereitet. Die FDP ist damit aus der bildungspolitischen Debatte in Deutschland faktisch ausgestiegen, obwohl die Mehrheit der FDP-Bundestagsfraktion bereits eingesehen hatte, dass das Kooperationsverbot von Bund und Ländern in der Bildung ein schwerer Fehler der Föderalismusreform war.

 

Die Entscheidung der FDP ist enttäuschend, aber aufgrund des schwindenden Einflusses der Liberalen in den Ländern zu verschmerzen. Das Ergebnis ist vor allem ein Schlag ins Gesicht des liberalen schleswig-holsteinischen Kultusministers Klug und der Landesregierung, die noch vergangene Woche eine Bundesratsinitiative angekündigt hat. Was aus der initiative wird, weiß derzeit niemand zu sagen. Aber spätestens zur Wahl in Schleswig-Holstein im nächsten Jahr haben die Wählerinnen und Wähler die Chance, der FDP die Quittung zu geben und die liberalen Neinsager aus der Regierung zu wählen.

 

Bildung ist eine so wichtige Aufgabe, dass wir alle Kräfte zusammennehmen müssen, um in allen Bundesländern und bundesweit ein starkes Bildungswesen zu organisieren. Die SPD hat darum unlängst die Initiative zur Grundgesetzänderung ergriffen und selbst die Union debattiert in die richtige Richtung. Wir werden also in Bundestag und Bundesrat die Änderung des Grundgesetzes ohne die FDP machen müssen. Das ist kein irreparabler Schaden.