Martin Rabanus, kultur- und medienpolitischer Sprecher:

Nach dem heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist der deutsche Rundfunkbeitrag mit dem Unionsrecht vereinbar. Das Urteil stützt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der zu einer funktionierenden Demokratie beiträgt.

„Das Urteil des EuGH ist eine Unterstützung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, denn es stellt klar, dass der Rundfunkbeitrag mit dem EU-Recht vereinbar ist. Die Reform 2013 hatte die bisherige gerätebezogene Abgabe zum Beispiel für Fernseher, Radios oder Computer durch einen pauschalen Beitrag je Wohnung oder Betriebsstätte ersetzt. Der Gerichtshof bestätigt nun diese Reform, die aufgrund der technologischen Entwicklung eine Vereinfachung gebracht habe.

In Zeiten von Falsch-Nachrichten und Populismus ist es umso wichtiger, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch die Erfüllung seines Auftrages zu einem funktionierenden demokratischen Gemeinwesen beiträgt. Demokratie lebt vom öffentlichen Diskurs, der zu einem großen Teil über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk übertragen wird. Er stellt Meinungsfreiheit und -vielfalt sicher und bietet ein Programm für alle an. Das kostet natürlich Geld, denn es geht darum, inhaltliche Vielfalt und unabhängige Qualität zu bieten, wie sie so über den freien Markt nicht allein gewährleistet werden kann. Die Länder prägen dabei die Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks entscheidend und wollen ihn im aktuellen Reformprozess an gegenwärtige Herausforderungen anpassen und zukunftsfest gestalten.

Insgesamt werden wir für eine lebendige Demokratie weiterhin unser duales Mediensystem mit dem öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk stärken.“