Timon Gremmels, zuständiger Berichterstatter,
Nina Scheer, zuständige Berichterstatterin:

Mit dem heute in zweiter und dritter Lesung verabschiedeten Geologiedatengesetz kommt die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Stoffe einen wichtigen Schritt voran. Das Gesetz regelt, wie Behörden und Öffentlichkeit alle für die Endlagersuche notwendigen geologischen Daten erhalten können. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung soll ihren Zwischenbericht zu Teilgebieten noch in diesem Jahr vorlegen und greift auf die Daten zurück.

„Oberste Priorität bei der Endlagersuche hat gesellschaftliche Transparenz. Die benötigten Daten werden umfänglich gesichert und veröffentlicht. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger werden sie einsehen können. Dabei spielt auch das Nationale Begleitgremium (NBG) eine zentrale Rolle, als unabhängige Vertreterin der Zivilgesellschaft.

Das Gesetz bietet als Informationsfreiheitsgesetz auch Vorteile für Land- und Forstwirtschaft, den Wasserbereich und Infrastruktur- und Bauprojekte. Die veröffentlichten Daten können von allen eingesehen werden.

In den letzten Wochen wurde das Gesetz entscheidend verbessert: Im Geiste des Abschlussberichts der Endlagerkommission hat das öffentliche Interesse an der Verfügbarkeit der Daten eine sehr hohe Priorität. Etwa 97 Prozent der geologischen Messdaten werden unmittelbar veröffentlicht. Trotz größtmöglicher Transparenz müssen auch die legitimen Rechte privater Dateninhaber berücksichtigt werden. Bei nichtstaatlichen Messungen aus den letzten zehn Jahren müssen die Interessen der Betroffenen sorgfältig abgewogen werden. Dennoch setzt das Standortauswahlgesetz sehr hohe Hürden für eine Nichtveröffentlichung. Falls Fragen über die Veröffentlichung bestimmter Daten auftreten, kann sich das NBG vertraulich von Fachleuten beraten lassen, ob die Daten zuvor korrekt bewertet worden sind. Über die Einrichtung eines Datenraums kann sich das NBG im Austausch mit den Fachleuten auch mit solchen Daten befassen, die der Öffentlichkeit (noch) nicht zugänglich sind.

Insgesamt ist eine tragfähige Lösung gefunden worden, die größtmögliche Transparenz sichert und gleichzeitig die schutzwürdigen Interessen zur Wahrung von Rechtssicherheit berücksichtigt.“