Jan Plobner, zuständiger Berichterstatter:
Das Urteil des Ersten Senats zur Vaterschaftsanfechtung ist in erster Linie ein Auftrag an uns als Gesetzgeber, das Abstammungsrecht so auszugestalten, dass dem Elterngrundrecht aller Elternteile Rechnung getragen wird. Dabei räumt das Bundesverfassungsgericht explizit die Möglichkeit von mehr als zwei Elternteilen ein, also beispielsweise Mutter, leiblicher Vater und rechtlicher Vater. Dieser Ausgestaltungsmöglichkeit stehen wir als SPD-Bundestagsfraktion offen gegenüber.
„Für uns ist ganz klar, dass auch beim Elterngrundrecht das Kindeswohl an erster Stelle stehen muss. Dem Kindeswohl ist am besten mit einem intakten Familienverhältnis und stabilen sozialen Bindungen zu den Menschen gedient, die Verantwortung für das Kind übernehmen. Gerade deswegen ist die soziale Vaterschaft für uns von großer Bedeutung. Gleichwohl gilt es natürlich, mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gesetzliche Neuregelungen zu erarbeiten. Leiblichen Vätern muss ein hinreichend effektives Verfahren zur Verfügung stehen, um auch als rechtlicher Elternteil Verantwortung übernehmen zu können. Zugleich betont das Gericht die Bedeutung des Bestandschutzes bereits bestehender, auch rechtlicher Elternstellen. Deshalb ist für uns auch vor dem Hintergrund der im Urteil aufgezeigten Alternativen klar, dass eine Abwertung bestehender sozialer Beziehung nicht im Sinne des Kindeswohls wäre.
Die Elternschaft dreier Elternteile muss also in den anstehenden Beratungen zur Reform des Abstammungsrechts ernsthaft diskutiert werden. Dem stehen wir als SPD-Bundestagsfraktion offen gegenüber.“