Jens Zimmermann, zuständiger Berichterstatter;
Carlos Kasper, Mitberichterstatter:

Der Deutsche Bundestag beschließt heute in 2./3. Lesung das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II. Damit wird eine neue Zentralstelle auf Bundesebene geschaffen, die ein besseres Vorgehen gegen sanktionierte Personen und Geldwäsche ermöglichen soll.

„Mit diesem Gesetz gehen wir effektiv gegen sanktionierte Personen und gegen Geldwäsche vor. So müssen beispielsweise russische Oligarchen ihr Vermögen in Deutschland offenlegen und können nicht mehr so einfach über ihre Immobilien oder Jachten verfügen. Dazu schaffen wir eine Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung auf Bundesebene. Dort sollen Vermögensermittlungs- und Sicherstellungskompetenzen zusammengeführt werden. Zudem wird die Zentralstelle die Aufsichtspflichten der Länder im Geldwäschebereich übernehmen und sie so effektiv entlasten.

Mit dem Gesetz führen wir außerdem ein Barzahlungsverbot beim Immobilienerwerb ein und schaffen eine Mitteilungspflicht von Vereinigungen mit Sitz im Ausland, die Immobilieneigentum in der Bundesrepublik Deutschland halten. Insgesamt verbessert das Gesetz die Sanktionsdurchsetzung und Geldwäschebekämpfung in Deutschland in hohem Maße. Zudem haben sich die Koalitionsfraktionen darauf geeinigt, im kommenden Jahr die Digitalisierung der Grundbücher voranzutreiben und bestehende Register zu verknüpfen. Damit haben wir im Zuge dieser Gesetzgebung gleichzeitig die Digitalisierung der Deutschen Verwaltung in wichtigen Bereichen vorangebracht. Der Bundesrat muss dem Gesetz nächsten Freitag noch zustimmen.“