Das Standortauswahlgesetz wird in dieser Woche im Bundestag verabschiedet. Die Fraktionen haben sich heute abschließend geeinigt und werden ihre Konsensvorschläge morgen im Umweltausschuss vorstellen.
Das „Strucksche Gesetz“ wonach kein Gesetz den Bundestag verlässt, wie es eingebracht wurde, findet umfassend Anwendung. Das Gesetz ist ein Erfolg des Parlaments. Denn es gibt signifikante Verbesserungen in folgenden Bereichen:
- Mehr Rechtsschutz (Klagerecht für Betroffene wurde erweitert).
- Verbindliche Regelung für Castortransporte (standortnahe Zwischenlagerung) gemäß Konsens Bund/Länder.
- Das Bundesamt wird erst im Laufe des Jahres 2014 entstehen.
- Für die Kommission gilt: Mehr Wissenschaftler, die Politik erhält kein Stimmrecht.
Insbesondere der letzte Punkt ist ein starker Beleg für eine völlig neue Form der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Endlagersuche: Die Politik nimmt sich zurück und stärkt die Rechte der Zivilgesellschaft und unabhängigen Wissenschaftler. Denn deren Vertreterinnen und Vertreter können nach dem neuen Gesetz ihre Arbeit, insbesondere ihre Öffentlichkeitsarbeit, selbständig organisieren und gestalten.
Das dreitägige Forum und die Anhörung im Bundestag haben eine positiven Einfluss auf das Gesetz ausgeübt. Auch das ist ein Erfolg des Parlaments.