Der EU-Verordnung über die Einführung eines Mechanismusses zur europäischen Finanzmarktstabilisierung mangelt es an demokratischer Legitimation. Um das auf der EU-Ebene entstandene demokratische Defizit so gut wie möglich zu beheben, sollte die Bundesregierung den Bundestag zeitnah und umfassend über alles Weitere zu diesem Mechanismus informieren, fordert Angelica Schwall-Düren.
Die Bundesregierung hat der Verordnung gestern zugestimmt, obwohl das Europäische Parlament an deren Zustandekommen nicht beteiligt war. Die Verordnung sieht auch keine Beteiligung der europäischen Volksvertreter für den Fall vor, dass die EU am Kapitalmarkt Kredite für in Not geratene Mitgliedstaaten aufnehmen muss. Durch die Wahl des Artikel 122 Absatz 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU (AEUV) hat die Bundesregierung die demokratische Legitimation des europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus geschwächt.
Die SPD-Bundestagsfraktion hätte es begrüßt, wenn die Bundesregierung statt des Artikel 122 Absatz 2 AEUV den Artikel 352 AEUV als Rechtsgrundlage für die EU-Verordnung gewählt hätte. Dadurch wäre eine angemessene Beteiligung des Europäischen Parlaments sichergestellt worden. Zudem hätte die Bundesregierung der Verordnung im Rat der EU erst nach Beschluss eines entsprechenden Gesetzes durch den Bundestag zustimmen dürfen. Die Bundesregierung hat die demokratische Legitimation der Verordnung durch ihr Verhalten stark eingeschränkt.
Wir fordern die Bundesregierung auf, den Deutschen Bundestag zeitnah und umfassend über die Form, Funktion und das Verfahren des europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus zu informieren. Der Bundesregierung sollte an einer möglichst starken Zustimmung des Bundestages zum Gesetz zur Umsetzung der EU-Verordnung gelegen sein, um das auf der EU-Ebene entstandene demokratische Defizit so gut wie möglich zu beheben.