Die von der Union angekündigten Änderungen bei der privaten Altersvorsorge gehen am Ziel vorbei und bezwecken nichts anderes als eine steuerliche Förderung der privaten Kapitalanlage. Und dies auch noch auf Kosten der Mehrheit der Steuerzahler, kritisiert Nicolette Kressl.
Die von der Union angekündigten Änderungen bei der privaten Altersvorsorge gehen am Ziel vorbei und bezwecken nichts anderes als eine steuerliche Förderung der privaten Kapitalanlage.
Mit der Riester-Rente ist eine umfassende Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge eingeführt worden, die bei den Bürgerinnen und Bürgern auf breite Akzeptanz stößt. Im Rahmen dieser Riester-Förderung werden schon heute Lebensversicherungen, Banksparpläne, Wohneigentum und Investmentsfonds-Sparpläne gleichermaßen steuerlich begünstigt.
Jede Anpassung der Förderung muss sich sinnvoll in das Konzept der Alterssicherung einpassen. Sie muss sich vor allem auf Altersvorsorgeprodukte konzentrieren, die im Alter eine lebenslange Auszahlung der Leistung beziehungsweise eine entsprechende Reduzierung der Wohnkosten sichern.
Die Vorschläge der Union, insbesondere die steuerliche Gleichstellung von Investmentsparplänen mit langlaufenden Lebensversicherungen, würden hingegen über die reine Alterssicherung hinaus gehen. Bei solchen Anlageprodukten ist eine Verwendung des angesparten Kapitals für die Alterssicherung nicht mit ausreichender Sicherheit gewährleistet. Im Vordergrund steht nicht die Alterssicherung sondern die Vermögensbildung. Die Union will somit private Kapitalanlagen auf Kosten der Mehrheit der Steuerzahler fördern.
Den behaupteten Bedarf für eine Gleichstellung von Investmentfonds-Sparplänen mit langlaufenden Lebensversicherungen gibt es im Übrigen nicht. Bereits nach geltendem Recht ist es möglich, einen genauso wie Lebensversicherungen steuerbegünstigten Fondssparplan abzuschließen. Dies ist bei sogenannten "ungeförderten Riester-Verträgen" der Fall. Wird bei einem nach den Vorgaben der Riester-Förderung zertifizierten Altersvorsorgevertrag die steuerliche Förderung durch Zulagen oder Sonderausgabenabzug nicht in Anspruch genommen oder werden Beiträge oberhalb der steuerlichen Höchstförderung geleistet, muss bei der Auszahlung - genauso wie bei Lebensversicherungen - nur die Hälfte des Ertrags versteuert werden. Diese "ungeförderten Riester-Verträge" können von Jedermann abgeschlossen werden. Sie sind im Unterschied zu den herkömmlichen Investmentfonds-Sparverträgen, die die Union nunmehr steuerlich begünstigen will, durch ihren Pfändungsschutz und die Garantie des eingezahlten Kapitals ein echte Altersvorsorge.
Dies alles zeigt, dass es der Union wieder einmal nicht um die Sache selbst, sondern um die Förderung einer bestimmten Klientel, hier der vermögenden Kapitalanleger, geht.