Der Vorschlag, in bestimmten Fällen ausländischen Kindern ein Aufenthaltsrecht zu geben, ist weder neu noch geht er weit genug. Wenn gewährleistet erscheint, dass sich Minderjährige nach ihrem Ausbildungsstand und ihren bisherigen Lebensverhältnissen in unsere Gesellschaft einfügen, sollte schon ein Mindestaufenthalt von vier Jahren genügen, sagt Olaf Scholz.

 

Nun hat es auch die CDU gemerkt: Es gibt gute Gründe dafür, in bestimmten Fällen ausländischen Kindern ein Aufenthaltsrecht zu geben, auch wenn sie und ihre Eltern eigentlich ausreisepflichtig sind. Neu ist die Idee allerdings nicht. Die SPD-Bundestagsfraktion hat schon Ende des vergangenen Jahres einen Gesetzentwurf eingebracht (Bundestagsdrucksache 17/207), der solche Ausnahmen vorsieht. Auch geht der Vorschlag des niedersächsischen Innenministers Schünemann nicht weit genug. Wenn gewährleistet erscheint, dass sich Minderjährige nach ihrem Ausbildungsstand und ihren bisherigen Lebensverhältnissen in unsere Gesellschaft einfügen, sollte schon ein Mindestaufenthalt von vier Jahren genügen. Und außerdem verdienen auch diejenigen eine Belohnung, die bereits einen Hauptschulabschluss erworben und damit eine Integrationsleistung erbracht haben. Natürlich müssen die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sein, das heißt keine Chance haben Extremisten, Straftäter und Personen, die die Ausländerbehörde getäuscht haben.