Die SPD-Bundestagsfraktion hat bei ihrer Klausurtagung am Donnerstag, 12. Januar 2017, in Berlin folgende Beschlüsse gefasst:

Beschlusspapier: „Konsequenzen aus dem Terroranschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt“

Der Rechtsstaat muss den terroristischen Bedrohungen entschlossen entgegentreten. Dabei beginnen wir nicht bei Null. Wichtige Gesetzesänderungen und verschärfte Sicherheitsmaßnahmen haben wir bereits beschlossen. Aber wir sind dagegen, auf die aktuelle Lage ausschließlich mit verschärften Sicherheitsgesetzen zu reagieren. Wir wollen einen starken Staat, der den Schutzanspruch für alle Bürger durchsetzt. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt deshalb eine Querschnittsarbeitsgruppe ‘Öffentliche Sicherheit und Prävention‘ ein. Wir wollen eine Offensive gegen den Islamismus und Salafismus mit mehr Prävention verbinden. Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt ausdrücklich die Maßnahmen, auf die sich Bundesjustizminister Heiko Maas und Bundesinnenminister Thomas de Maizière am 10. Januar 2017 geeinigt haben.

Beschlusspapier: „Initiative 2017 für Steuergerechtigkeit – gegen Steuerbetrug, Steuervermeidung und Steuerdumping“

Starke Schultern können mehr tragen als schwache. Die SPD-Bundestagsfraktion will noch in dieser Legislaturperiode Einkommen aus Kapital und Arbeit steuerlich gleichstellen. Dazu wollen wir die Abgeltungssteuer zügig abschaffen. Steuerbetrug, Steuervermeidung und Geldwäsche sind nicht allein Straftaten, sondern gravierende Verstöße gegen Steuergerechtigkeit. Daher treten wir unter anderem dafür ein, dass Steuerhinterziehung später verjährt. Wir werden außerdem das steuerliche Bankgeheimnis abschaffen und eine Anzeigepflicht für Steuergestaltungsmodelle einführen. Auch innerhalb Deutschlands darf es keine Steueroasen geben. Wir wollen, dass alle Bundesländer ihre Steuerfahndungen und Betriebsprüfungen personell vernünftig aufstellen.

Beschlusspapier: „Maß und Mitte bei Managergehältern und Boni wieder herstellen“

Löhne und Gehälter müssen gerecht und nachvollziehbar sein. Dazu braucht es klare Regelungen. Personalabbau und Missmanagement sind keine Leistungen, die mit einem Bonus honoriert werden dürfen. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich daher unter anderem dafür ein, die steuerliche Absetzbarkeit von variablen Vorstands- und Managergehaltsbestandteilen auf maximal 500.000 Euro pro Jahr zu begrenzen. Versorgungsleistungen sollen künftig über die gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge hinaus nicht weiter steuerlich abzugsfähig sein. Außerdem wollen wir eine gesetzliche Regelung, wonach variable Vergütungen bei regelwidrigem Verhalten oder Schlechtleistung einbehalten oder zurückgefordert werden können.