Elvira Drobinski-Weiß, stellvertretende Sprecherin der Arbeitsgruppe Recht und Verbraucherschutz
Matthias Miersch, umweltpolitischer Sprecher
Heute wurde im Bundesrat das nationale Anbauverbot für gentechnisch veränderten Pflanzen beraten. Der Bundesrat hat eine Entschließung zum Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedsstaaten beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen auf den Weg gebracht. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt das, da wir die Vorbehalte der Bevölkerung gegen die grüne Gentechnik anerkennen.
„Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Entschließung des Bundesrates zum Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedsstaaten beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen. Damit haben sich die Bundesländer mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, auf Basis eines Vorschlags des Europäischen Parlaments von 2011 die Möglichkeiten der Mitgliedstaaten zum „opt-out“, das heißt zum Verbot des Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen im eigenen Land, zu erleichtern. Das ist ein klarer Verhandlungsauftrag an die Bundesregierung.
Gleichzeitig hat der Bundesrat deutliche Bedenken geäußert im Hinblick auf den aktuell auf EU-Ebene diskutierten Vorschlag der griechischen Ratspräsidentschaft zur konkreten Ausgestaltung der „opt-out“-Regelung. Dieser Vorschlag macht eine Konsultation der Pflanzenhersteller zur Voraussetzung für nationale Anbauverbote und weitet damit den Einfluss von Unternehmen deutlich aus.
Der Vorschlag des Europaparlaments dagegen stärkt die Selbstbestimmung der Mitgliedstaaten. So sollen sie zum Beispiel auch wegen volkswirtschaftlicher Folgekosten, lokaler Umweltrisiken und wissenschaftlicher Unsicherheiten den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen im eigenen Land verbieten können.
Wir unterstützen diesen Vorschlag, denn wir erkennen die Vorbehalte der Bevölkerung gegen die grüne Gentechnik an.“