Neue Presse: Die NPD hat gerade in Hannover Wahlkampf gemacht. Einer Truppe von höchstens 20 Alt- und Neonazis standen gut 400 Gegendemonstranten gegenüber. Ist das nicht viel mehr wert als ein NPD-Verbot?

Thomas Oppermann: Ich freue mich, dass so viele Gegendemonstranten da waren. Das ist ganz viel wert. Aber man darf die Gefährlichkeit der NPD-Ideologen und -Rassisten nicht unterschätzen. Diese Partei nutzt alle Möglichkeiten, um mit organisiertem Rassismus in Deutschland gegen schutzlose Minderheiten in unserem Land vorzugehen.

Besteht die Chance, dass Sie im Bundestag fraktionsübergreifend einen Verbotsantrag durchbringen? Die Bundesjustizministerin und der Bundestagspräsident haben sich schon dagegen ausgesprochen.

Der Bundestag sollte genauso geschlossen wie der Bundesrat gegen die NPD vorgehen und einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht stellen. Wir werden Ende Januar einen Antrag zum Verbot der NPD einbringen. Ich hoffe noch immer, dass sich auch Union und FDP unserem Antrag anschließen werden. Die Erfolgsaussichten für ein NPD-Verbot sind besser als jemals zuvor.

Die NDP lässt beim Bundesverfassungsgericht ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen. Wie bewerten Sie das?

Das ist reines Theater der NPD, das aber keinen Erfolg haben wird. Die NPD hat kein Klagerecht. Ihre Klage ist unzulässig und nichts als Show.

Auf Bundesebene hat sich als Nachfolgegruppierung der NPD schon „Die Rechte“ formiert mit dem Neonazi Christian Worch als Chef. Spätestens zur Europawahl 2014 wird sie antreten. Und dann?

Mit einem NPD-Verbot wäre trotzdem viel gewonnen. Damit zerschlagen wir eine Organisation, die - mit Steuermitteln finanziert - gegen wehrlose Menschen in Deutschland gewalttätig vorgeht. Unsere Demokratie mag stark genug sein, eine verfassungswidrige NPD auszuhalten. Ihre Opfer sind es nicht.

Braucht es aus Ihrer Seite auf Dauer V-Leute?

Wir können nicht vollständig auf V-Leute verzichten, müssen aber ihren Einsatz gesetzlich eng fassen. Es ist gut, dass alle V-Leute aus NPD-Führungsgremien abgezogen sind. Deshalb gibt es keine Beweisverbote beim Bundesverfassungsgericht.

Die Aufklärung der Mordserie ließ viele argwöhnen, der Staat sei auf dem rechten Auge blind? Ihr Kommentar?

Nicht nur der Staat, auch große Teile der Gesellschaft haben den Rechtsextremismus systematisch unterschätzt. Ich schäme mich noch heute dafür, dass unser Staat den Mordopfern keinen Schutz bieten konnte. Das darf sich niemals wiederholen.