Das ehemals nach einstimmigem Beschluss des Deutschen Bundestages am 8. März 2001 gegründete Deutsche Institut für Menschenrechte hat die Aufgabe, die Menschenrechte zu schützen, zu fördern und ihre Umsetzung unterstützend voranzutreiben. Da das Institut, das seit dem Jahr 2009 auch die Monitoringstelle zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention umfasst, jedoch bis heute über keine rechtliche Grundlage verfügt, könnte es nun den so genannten A-Status verlieren. Dies hätte auch für die praktische Arbeit negative Konsequenzen, erklärt Kerstin Tack.