Die im Sommer 2016 vom Deutschen Bundestag verabschiedete Reform der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung tritt nun endlich in Kraft. Von nun an stehen alle nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen unter Strafe. Ein Nein des Opfers reicht aus, um die Strafbarkeit zu begründen. Dies forderte die SPD schon lange – dass dieser Paradigmenwechsel Rechtswirklichkeit wird, ist ein großer Erfolg, erklärt Johannes Fechner.