Hilde Mattheis, gesundheitspolitische Sprecherin;
Dirk Heidenblut, zuständiger Berichterstatter:

Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) beschlossen. Damit rücken wir erfolgreich vom PEPP in seiner bisherigen Form ab. Das hatten Fachverbände, Betroffene und die SPD-Bundestagsfraktion seit langem gefordert.

„Krankenhausspezifische Budgets beziehen zukünftig strukturelle und regionale Besonderheiten mit ein. Dadurch berücksichtigen wir die besonderen Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird beauftragt, eine zukünftig verbindliche Personalrichtlinie zu entwickeln. Diese soll sich an den tatsächlichen Behandlungserfordernissen orientieren. Bis dahin gilt die bisherige Personalverordnung, deren Einhaltung auf Druck der SPD-Bundestagsfraktion durch eine Nachweisregelung den beteiligten Akteuren transparent gemacht wird.

Um den Wechsel von der Personalverordnung zur neuen Regelung zu ermöglichen, wird der G-BA Übergangs- und Ausnahmeregelungen festlegen, denen äußerst strenge zeitliche und inhaltliche Grenzen  gesetzt werden müssen.

Wir führen mit dem PsychVVG stationsäquivalente Behandlungsmöglichkeiten ein. Das sogenannte Home Treatment schafft erstmals eine echte Brücke zwischen stationärer und ambulanter Versorgung. Patientinnen und Patienten können zukünftig ergänzend zu Hause von einem mobilen Team versorgt werden. Wir schaffen so den Einstieg in eine am Patienten orientierte Versorgung aus einer Hand.

Zusätzlich stärken wir die Soziotherapie. Sie unterstützt Betroffene dabei, ambulante Therapieoptionen selbstständig und eigenverantwortlich wahrzunehmen. Damit sichern wir den ambulanten Therapieerfolg, verhindern Drehtüreffekte und verkürzen die Verweildauer im Krankenhaus.“