Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wird die Autonomie von Menschen, die im Alltag Unterstützung benötigen, gestärkt. Neben Modernisierungen im Vormundschaftsrecht werden im Betreuungsrecht viele langjährige Forderungen für mehr Selbstbestimmung endlich umgesetzt. Maßstab hierfür sind Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention und unser Grundgesetz, sagen Johannes Fechner und Mechthild Rawert.