Seit 2014 erstattet der Bund den Ländern 100 Prozent der Nettoausgaben in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Als Folge der eingetretenen Bundesauftragsverwaltung hat sich Präzisierungsbedarf bei der Vorschrift über die Anrechnung von Einkommen ergeben, der mit Hilfe des Gesetzes umgesetzt wird. Außerdem ist darin eine Neuregelung der Vorschrift über die Nachweislegung der Länder für abgerufene Bundesmittel vorgesehen.

Darüber hinaus dient das Gesetz (Drs. 18/6283, 18/6674) als Trägergesetz, um weitere wichtige Maßnahmen zeitnah umzusetzen:

Geduldete Auszubildende stärker fördern

Deutschland verzeichnet eine steigende Anzahl von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern. Deshalb ist eine bessere Unterstützung der Integration junger Menschen in die Berufsausbildung und damit in den Arbeitsmarkt sinnvoll: Das Gesetz sieht vor, dass junge Menschen mit einer Aufenthaltsduldung (Geduldete) bereits ab 1. Januar 2016 nach einer Voraufenthaltsdauer von 15 Monaten Zugang zu drei ausbildungsfördernden Leistungen haben:

  • Während einer betrieblichen Berufsausbildung sollen sie deutlich schneller mit der Berufsausbildungsbeihilfe als Ergänzung zur Ausbildungsvergütung gefördert werden können, wenn sie nicht über die erforderlichen Mittel zur Deckung ihres Lebensunter-halts verfügen.
  • Wenn sie aufgrund von Sprachdefiziten oder bestehender sozialer Eingewöhnungsschwierigkeiten in Deutschland eine besondere Förderung benötigen, sollen sie von der Assistierten Ausbildung profitieren können. Dieses erst seit 1. Mai 2015 existierende Instrument bereitet benachteiligte junge Menschen durch individuelle und kontinuierliche Unterstützung auf eine betriebliche Berufsausbildung vor und begleitet sie während der Ausbildung. Die Ausbildungsbetriebe werden dabei miteinbezogen.
  • Auch mit ausbildungsbegleitenden Hilfen sollen geduldete Auszubildende erstmals unterstützt werden können. Dazu gehören der Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten durch Nachhilfeangebote oder eine sozialpädagogische Begleitung. Ziel ist, so vor allem Ausbildungsabbrüche von geduldeten Ausländerinnen und Ausländern zu verhindern.

Hofabgabeklausel für Landwirte neu gestaltet

Außerdem wird mit Hilfe des Gesetzes die Hofabgabeklausel für Landwirte neu gestaltet. Dabei werden viele Forderungen der SPD-Bundestagsfraktion umgesetzt. Dazu zählt die bessere rentenrechtliche Stellung der Ehegatten. Des Weiteren soll der Rentenzugang für Landwirte erleichtert werden, indem sie noch in begrenztem Umfang weiter wirtschaften können. Dazu wird die zulässige Rückbehaltsfläche von derzeit 25 Prozent auf 99 Prozent der Mindestgröße eines landwirtschaftlichen Betriebes angehoben. Zudem sollen die Rentenansprüche künftig an das allgemeine System angepasst werden und steigen, wenn der Betrieb über das 65. Lebensjahr hinaus weiter bewirtschaftet wird. Ferner kann ein Landwirt seinen Betrieb in eine neue oder bereits bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts einbringen, ohne aus dem Unternehmen ausscheiden zu müssen.

Mit der Novellierung der Hofabgabeklausel werden soziale Härten bei älteren Landwirten vermieden, junge Landwirte in ihrer unternehmerischen Entwicklung unterstützt und die Ehe-partner sozial abgesichert. Es bleibt aber notwendig, die Auswirkungen der getroffenen Regelungen auf die Landwirte in ein paar Jahren zu überprüfen. Eine Forderung aus der Wissenschaft, der sich die SPD-Fraktion anschließen kann.